Landesfischereiverband MV e.V.
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Fischereiabgabe für Touristen in Schleswig-Holstein


Schleswig-Holstein hat ein neues Fischereigesetz verabschiedet.
Danach sind nun auch Urlauber aus anderen Bundesländern, welche einen gültigen Fischereischein ihres jeweiligen Bundeslandes besitzen, zur Zahlung einer Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein verpflichtet. Auch wenn der Urlauber die Fischereiabgabe bereits in seinem Heimatland bezahlt hat, muss nochmals eine Fischereiabgabe für die Urlaubszeit in Schleswig-Holstein geleistet werden.

Die Urlauber in Schleswig-Holstein würden von den aus der Fischereiabgabe gezahlten Fischartenschutzmaßnahmen profitieren, ohne selbst zur Hege beigetragen zu haben. Das wolle man nach Ansicht der Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein nicht mehr länger so hinnehmen.

Anmerkung:
Bisher galt zwischen allen Bundesländern das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der Fischereischeine, d.h. ein Urlauber aus einem Bundesland musste in einem anderen Bundesland keine zusätzliche Fischereiabgabe zahlen. Das wird nun durch die schleswig-holsteinische Regelung aufgehoben und es ist zu befürchten, dass andere Bundesländer nachziehen werden.

Mit den Vertretern des Landesfischereiverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde zwischenzeitlich besprochen, dass die Entscheidung in Schleswig-Holstein keine Vorbildfunktion für Mecklenburg-Vorpommern haben soll.