Mitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.2011
Beim Vorfinden von angespülten toten Fischen und anderer toter Tiere im Uferbereich durch natürliche Ereignisse ist die Landrätin / der Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt als untere Abfallbehörde zu informieren. Diese entscheidet über das Erfordernis und die Verantwortlichkeit der Entsorgung der Kadaver.