Landesfischereiverband MV e.V.
Siedlung 18a
19065 Görslow

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Fischereigesetz M-V

Binnenfischereiordnung

Küstenfischereiordnung

Bekanntmachung zur Kennzeichnung von Fanggeräten in Binnengewässern

Hinweise zum Verhalten bei Fischsterben

Änderung der Fischereischeinverordnung 2010, (PDF)

Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung in der Lanckener Bek

Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung am unteren Ryck

Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung an der unteren Uecker

Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund

Allgemeinverfügung zur Fischereiausübung im Hafen Wolgast

Entsorgung toter Fische

Mitteilung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.2011
Beim Vorfinden von angespülten toten Fischen und anderer toter Tiere im Uferbereich durch natürliche Ereignisse ist die Landrätin / der Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt als untere Abfallbehörde zu informieren. Diese entscheidet über das Erfordernis und die Verantwortlichkeit der Entsorgung der Kadaver.